Häufig gestellte Fragen (FAQ)
"Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator"


01.)   Welche Qualifikationen habe ich nach der Ausbildung?
02.)   Welche Vorkenntnisse sind erforderlich?
03.)   Welche Unterlagen/Nachweise werden für die Anmeldung benötigt?
04.)   Müssen Unterlagen zum Seminar mitgebracht werden?
05.)   Bis wann muss die Anmeldung erfolgt sein?
06.)   Sind die Lehrgänge allgemein anerkannt?
07.)   Wie sehen die Aussichten am Arbeitsmarkt aus?
08.)   Auf welche Anwendungsfelder kann man die neuen Kenntnisse
         anwenden?

09.)   Können die Seminar-Blöcke (Präsenzphasen) auch einzeln
         gebucht werden?

10.)   Was ist der Unterschied zwischen Regel-, Kompakt- bzw. Aufbauseminar?
11.)   Darf ich mich nach der Ausbildung selbständig machen?
12.)   Welche Kosten kommen insgesamt auf mich zu?
13.)   Wann muss ich die Seminargebühr bezahlen?
14.)   Ist das Mittagessen in der Seminargebühr enthalten?
15.)   Wie funktioniert das mit der Förderung durch die
         Agentur für Arbeit?

16.)   Wie lange dauert die Ausbildung insgesamt?
17.)   Kann die Ausbildung berufsbegleitend durchgeführt werden?
18.)   Was ist der Unterschied zwischen der "Fachkraft für Sicherheits-Koordination" und dem "Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator"?
19.)   Warum hat die Ausbildung (Sicherheitsfachkraft) den
         Schwerpunkt Bauwesen?












01.)  Welche Qualifikationen habe ich nach der Ausbildung?

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator gemäß RAB 30, Anlagen B & C > Zurück nach oben





02.)  Welche Vorkenntnisse sind erforderlich?

Baufachliche Kenntnisse nach Anlage A der RAB 30. Details zur Anforderung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsschutzbehörde.

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03.)  Welche Unterlagen/Nachweise werden für die Anmeldung benötigt?

keine

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04.)  Müssen Unterlagen zum Seminar mitgebracht werden?

Nein.

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05.)  Bis wann muss die Anmeldung erfolgt sein?

Am besten so früh wie möglich, da die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden.

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06.)  Sind die Lehrgänge allgemein anerkannt?

Ja.
Die HIRAcon Akademie ist eingetragener Bildungsträger bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz.
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07.)  Wie sehen die Aussichten am Arbeitsmarkt aus?

Hervorragend! Arbeitsplätze im weiten Feld des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind relativ krisensicher. Zudem besteht seit drei Jahren ein Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften.

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08.)  Auf welche Anwendungsfelder kann man die Kenntnisse anwenden?

Die wichtigste Betätigungsfeld ist die Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Zudem sind Sie sehr gut qualifiziert, um Koordinationstätigkeiten zu übernehmen.

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09.)  Können die Seminar-Blöcke (Präsenzphasen) auch einzeln gebucht werden?

entfällt

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10.)  Was ist der Unterschied zwischen Regel-, Kompakt- bzw. Aufbauseminar?

entfällt

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11.)  Darf ich mich nach der Ausbildung selbständig machen?

Grundsätzlich ja.

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12.)  Welche Kosten kommen insgesamt auf mich zu?

Die angegebenen Seminargebühren sind bei uns immer komplett. Es gibt grundsätzlich keine versteckten Zusatzkosten, wie z. B. Prüfungsgebühren.
Viele unserer Seminare werden aber auch von der Agentur für Arbeit mittels Bildungsgutschein finanziert.

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13.)  Wann muss ich die Seminargebühr bezahlen?

Bei der HIRAcon Akademie ist die Seminargebühr immer vor Beginn des Seminars fällig. Bei Ausbildungen über mehrere Monate wird die Gebühr jedoch in Teilbeträgen monatlich fällig.

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14.)  Ist das Mittagessen in der Seminargebühr enthalten?

Nein.
Mittagessen oder Übernachtung sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Seminargebühr (siehe ATB). Es gibt jedoch Ausnahmen (siehe Seminarbeschreibung). Getränke während des Seminars sind jedoch immer in der Seminargebühr enthalten.

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15.)  Wie funktioniert das mit der Förderung durch die Agentur für Arbeit?

Der Arbeitssuchende erhält von seinem Betreuer einen Bildungsgutschein und kann das Seminar darüber abrechnen. Viele unserer Seminare sind entsprechend zertifiziert (AZWV).
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne auch telefonisch weiter.

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16.)  Wie lange dauert die Ausbildung insgesamt?

Die Qualifizierung zum Sicherheit- und Gesundheitsschutz-Koordinator dauert, je nach Ausbildungsgang, 4-5 Tage.

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17.)  Kann die Ausbildung berufsbegleitend durchgeführt werden?

Nein

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18.)  Was ist der Unterschied zwischen der "Fachkraft für Sicherheits-Koordination" und dem "Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator"?

Durch die Basisqualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSiKo) verfügt der FaSiKo über die notwendigen umfangreichen arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse, um eine optimale Koordination zu gewährleisten. Diese umfangreiche Qualifikation unterscheidet die Fachkraft für Sicherheits-Koordination auch vom SiGe-Koordinator nach Baustellenverordnung. Daher ist der FaSiKo wesentlich besser für komplexe Koordinationstätigkeiten qualifiziert.
Denn vor allem die Kenntnisse zum Arbeitsschutz sind enorm wichtig für die gute und erfolgreiche Koordination.

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19.)  Warum hat die Ausbildung (Sicherheitsfachkraft) den Schwerpunkt Bauwesen?

entfällt

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