Protokoll:

Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften auf dieser Baustelle!

Die Baustellenverordnung (BaustellV) ist bei Ihrem Bauvorhaben wirksam!

  • Sie müssen die allgemeinen Grundsätze gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in der Planungs- und Ausführungsphase berücksichtigen!

Die Ergebnisse entsprechen dem aktuellen Stand der Kenntnisse und sind ohne Gewähr.