Protokoll:
Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften auf dieser Baustelle!
Die Baustellenverordnung (BaustellV) ist bei Ihrem Bauvorhaben wirksam!
- Sie müssen die allgemeinen Grundsätze gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in der Planungs- und Ausführungsphase berücksichtigen!
Die Ergebnisse entsprechen dem aktuellen Stand der Kenntnisse und sind ohne Gewähr.
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