Protokoll:
Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften auf dieser Baustelle!
Die Baustellenverordnung (BaustellV) ist bei Ihrem Bauvorhaben wirksam!
- Sie müssen die allgemeinen Grundsätze gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in der Planungs- und Ausführungsphase berücksichtigen!
- Es muss ein geeigneter SiGeKo für die Planungs- und Ausführungsphase bestellt werden!
- Es muss eine sog. Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erstellt werden!
Die Ergebnisse entsprechen dem aktuellen Stand der Kenntnisse und sind ohne Gewähr.
Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben ein unverbindliches Angebot wünschen, dann klicken Sie bitte auf "weiter".
Zum Ausdruck der Ergebnisse klicken Sie bitte auf "drucken".
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