Protokoll:

Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften auf dieser Baustelle!

Die Baustellenverordnung (BaustellV) ist bei Ihrem Bauvorhaben wirksam!

  • Sie müssen die allgemeinen Grundsätze gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in der Planungs- und Ausführungsphase berücksichtigen!
  • Es muss ein geeigneter SiGeKo für die Planungs- und Ausführungsphase bestellt werden!
  • Es muss eine sog. Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erstellt werden!
  • Es muss in der Planungsphase ein sog. SiGe-Plan erstellt werden.
    Dieser ist in der Ausführungsphase entsprechend zu aktualisieren!

Die Ergebnisse entsprechen dem aktuellen Stand der Kenntnisse und sind ohne Gewähr.


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