Protokoll:

Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften auf dieser Baustelle!

Die Baustellenverordnung (BaustellV) ist bei Ihrem Bauvorhaben wirksam!

  • Sie müssen die allgemeinen Grundsätze gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in der Planungs- und Ausführungsphase berücksichtigen!
  • Es muss ein geeigneter SiGeKo für die Planungs- und Ausführungsphase bestellt werden!
  • Es muss eine sog. Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erstellt werden!
  • Es muss in der Planungsphase ein sog. SiGe-Plan erstellt werden.
    Dieser ist in der Ausführungsphase entsprechend zu aktualisieren!

Wer auf dem eigenen Grundstück oder in den eigenen vier Wänden nicht nur mit gewerblichen Firmen baut, sondern auch in Eigenleistung tätig wird, ist nach dem Gesetz "Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer)" mit allen Pflichten!

  • Die Baumaßnahme und die an der Maßnahme beteiligten Helfer sind bei der Bau-BG anzumelden
  • Je nach Festlegung durch die BG, sind Beiträge zu entrichten
  • Die Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle zu beachten
  • Arbeitsunfälle die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen, sind der BG zu melden

Die Ergebnisse entsprechen dem aktuellen Stand der Kenntnisse und sind ohne Gewähr.


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