Protokoll:
Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften auf dieser Baustelle!
Die Baustellenverordnung (BaustellV) ist bei Ihrem Bauvorhaben wirksam!
- Sie müssen die allgemeinen Grundsätze gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in der Planungs- und Ausführungsphase berücksichtigen!
- Es muss spätestens 2 Wochen vor Baubeginn eine sog. Vorankündigung an die zuständige
Arbeitsschutzbehörde übersandt werden!
Wer auf dem eigenen Grundstück oder in den eigenen vier Wänden nicht nur mit gewerblichen Firmen baut, sondern auch in Eigenleistung tätig wird, ist nach dem Gesetz "Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer)" mit allen Pflichten!
- Die Baumaßnahme und die an der Maßnahme beteiligten Helfer sind bei der Bau-BG anzumelden
- Je nach Festlegung durch die BG, sind Beiträge zu entrichten
- Die Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle zu beachten
- Arbeitsunfälle die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehen, sind der BG zu melden
Die Ergebnisse entsprechen dem aktuellen Stand der Kenntnisse und sind ohne Gewähr.
Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben ein unverbindliches Angebot wünschen, dann klicken Sie bitte auf "weiter".
Zum Ausdruck der Ergebnisse klicken Sie bitte auf "drucken".
|