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Definition: Änderung einer baulichen Anlage
Unter Änderung einer baulichen Anlage wird deren nicht unerhebliche Umgestaltung verstanden. Insbesondere die Änderung des konstruktiven Gefüges sowie die Änderung oder Austausch wesentlicher Bauteile sind hier zu nennen. Z. B. Erneuerung von Dächern und Fassaden, Entkernung von Gebäuden, Erneuerung des Überbaus von Straßenbrücken, Erneuerung des Straßenoberbaus, Änderung in der Statik etc.

Nicht um eine Änderung handelt es sich bei einfachen Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, sowie Reparaturarbeiten und laufende Bauunterhaltungsarbeiten geringen Umfangs.
Z. B. Ausbesserungsarbeiten an Dächern und Fassaden, Austausch einzelner Fenster, Fassadenreinigungsarbeiten, Austausch von Bodenbelägen, Arbeiten an der Heizung, Badrenovierungen, Verfüllen von Rissen, Verfüllen von Rissen in Straßenbelägen etc.