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Definition
Zu den besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang 2 zählen unter anderem:

  • Arbeiten in einer Höhe von mehr als 7 Metern, wenn die Gefahr des Absturzes besteht
  • Arbeiten in einer Tiefe von mehr als 5 Metern, wenn z. B. die Gefahr des Verschüttetwerdens besteht
  • Arbeiten mit Elementen von mehr als 10 Tonnen Eigengewicht
  • Arbeiten, bei denen die Gefahr des Ertrinkens besteht
  • Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, welche krebserregend usw. sind
Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass es kaum ein Bauvorhaben gibt, bei welchem keine geäfhrlichen Arbeiten stattfinden