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Information
Definition: Eigenbauarbeiten
Hier spielt die Größe und Dauer der Baumaßnahme keine Rolle!
Z.B. zählen hierzu Arbeiten zum Neu-, Um-, Aus- oder Anbau, insbesondere Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Verputzer-, Installations-, Schreiner-, Maler-, Fliesen- und Bodenlegerarbeiten.
Als Eigenbauarbeiten sind auch die Arbeitsleistungen zur Erschließung und Kultivierung des
Geländes sowie die Herrichtung der Wirtschaftanlagen anzusehen.
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